Erstellt: Dr. Grampp
Peter Grampp

Gutachtenerfahrungen

Gutachten im Bereich des Strafrechts:

Der Schwerpunkt meiner gutachterlichen Tätigkeit liegt im Bereich des Strafrechts. Erste Erfahrungen sammelte ich während meiner Weiterbildung und als bereichsleitender Oberarzt einer Maßregelvollzugsabteilung. Ich danke Herrn Prof. Dr. Nedopil für seine Hinweise und seine Geduld bei Supervisionen und Fortbildungen. Seit 2006 bin ich Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Passau. Aufgrund meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit verfüge ich über Erfahrungen in folgenden Bereichen: Beispiele für strafrechtliche Gutachten sind: Schuldfähigkeitsgutachten (§§ 20/21 StGB) Unterbringungsvoraussetzungen im Maßregelvollzug (§§ 63,64,65) Prognosegutachten im Maßregelvollzug, im Strafvollzug

Gutachten im Bereich des Zivilrechts

IIn den letzten Jahren hat das Spektrum der zivilrechtlichen Gutachten zugenommen. Neben den klassischen Themen des Betreuungsrechts und der Geschäftsfähigkeit kommen vermehrt Aufträge aus den Bereichen der Testierfähigkeit und der privaten Versicherungen hinzu. Zusammengefasst konzentrieren sich die Gutachten auf folgende Themen: Beispiele für zivilrechtliche Gutachten sind: Rechtliche Betreuung mit/ohne Einwilligungsvorbehalt Testamente und Testierfähigkeit Arzthaftungsrecht, Fragen der ärztlichen Behandlung im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie private Versicherungen Auftraggeber sind in der Regel Gerichte und seltener Anwälte. In der Regel nehme ich keine oder höchst ungern Aufträge durch (vermeintlich) Geschädigte an. In diesem Fachgebiet habe ich einen Lehrauftrag bei der Dresden International University inne.

Gutachten im Bereich des Sozialrechts

Sozialrechtliche Fragen sind für den Gutachter oft außerordentlich komplex. Dies steht häufig im Widerspruch zur Vergütung. Dies führt nicht selten zu oberflächlichen oder unzureichend begründeten Gutachten, die nicht selten den Grundsätzen des Sozialrechts widersprechen. Für dieses Aufgabengebiet habe ich mich in den letzten Jahren durch den Erwerb der Zusatzbezeichnung "Ärztlicher Gutachter für Psychiatrie und Psychotherapie" besonders qualifiziert. Beispiele für sozialrechtliche Fragestellungen: Ansprüche nach dem OEG (u.a. Fragen der posttraumatischen Störung und der überwiegenden Kausalität) Aggravation und Simulation als Ausdruck von "Antworttendenzen Rentenfragen Unfälle und daraus resultierende Ansprüche gegen die Unfallkasse, Sonstiges

Gutachten für die Schlichtungsstelle der

Sächsischen Landesärztekammer

Ich bin Mitglied der Schlichtungsstelle der Sächsischen Landesärztekammer, für die ich auch Gutachten erstelle. Beispiele für arztrechtliche Fragestellungen sind: Behandlungsfehler im Bereich der Patientenversorgung. Diese Gutachten erfordern nicht nur eine besondere Einarbeitung in Methodik und Rechtsfragen, sondern leider auch ein hohes Maß an Resilienz gegenüber oft persönlichen Angriffen von Kollegen (Beklagte) oder Patienten (Kläger).