Erstellt: Dr. Grampp
Gutachtenerfahrungen
Gutachten im Bereich des Strafrechts:
Der
Schwerpunkt
meiner
gutachterlichen
Tätigkeit
liegt
im
Bereich
des
Strafrechts.
Erste
Erfahrungen
sammelte
ich
während
meiner
Weiterbildung
und
als
bereichsleitender
Oberarzt
einer
Maßregelvollzugsabteilung.
Ich
danke
Herrn
Prof.
Dr.
Nedopil
für
seine
Hinweise
und
seine
Geduld
bei
Supervisionen und Fortbildungen.
Seit
2006
bin
ich
Lehrbeauftragter
für
Strafrecht
an
der
Juristischen
Fakultät
der
Universität
Passau.
Aufgrund
meiner
langjährigen
beruflichen
Tätigkeit
verfüge ich über Erfahrungen in folgenden Bereichen:
Beispiele für strafrechtliche Gutachten sind:
•
Schuldfähigkeitsgutachten (§§ 20/21 StGB)
•
Unterbringungsvoraussetzungen im Maßregelvollzug (§§ 63,64,65)
•
Prognosegutachten im Maßregelvollzug, im Strafvollzug
Gutachten im Bereich des Zivilrechts
IIn
den
letzten
Jahren
hat
das
Spektrum
der
zivilrechtlichen
Gutachten
zugenommen.
Neben
den
klassischen
Themen
des
Betreuungsrechts
und
der
Geschäftsfähigkeit
kommen
vermehrt
Aufträge
aus
den
Bereichen
der
Testierfähigkeit
und
der
privaten
Versicherungen
hinzu.
Zusammengefasst
konzentrieren sich die Gutachten auf folgende Themen:
Beispiele für zivilrechtliche Gutachten sind:
•
Rechtliche Betreuung mit/ohne Einwilligungsvorbehalt
•
Testamente und Testierfähigkeit
•
Arzthaftungsrecht,
Fragen
der
ärztlichen
Behandlung
im
Bereich
der
Psychiatrie und Psychotherapie
•
private Versicherungen
Auftraggeber
sind
in
der
Regel
Gerichte
und
seltener
Anwälte.
In
der
Regel
nehme
ich
keine
oder
höchst
ungern
Aufträge
durch
(vermeintlich)
Geschädigte
an.
In
diesem
Fachgebiet
habe
ich
einen
Lehrauftrag
bei
der
Dresden International University inne.
Gutachten im Bereich des Sozialrechts
Sozialrechtliche
Fragen
sind
für
den
Gutachter
oft
außerordentlich
komplex.
Dies
steht
häufig
im
Widerspruch
zur
Vergütung.
Dies
führt
nicht
selten
zu
oberflächlichen
oder
unzureichend
begründeten
Gutachten,
die
nicht
selten
den
Grundsätzen
des
Sozialrechts
widersprechen.
Für
dieses
Aufgabengebiet
habe
ich
mich
in
den
letzten
Jahren
durch
den
Erwerb
der
Zusatzbezeichnung
"Ärztlicher
Gutachter
für
Psychiatrie
und
Psychotherapie"
besonders
qualifiziert.
Beispiele für sozialrechtliche Fragestellungen:
•
Ansprüche
nach
dem
OEG
(u.a.
Fragen
der
posttraumatischen
Störung
und
der überwiegenden Kausalität)
•
Aggravation und Simulation als Ausdruck von "Antworttendenzen
•
Rentenfragen
•
Unfälle und daraus resultierende Ansprüche gegen die Unfallkasse,
•
Sonstiges
Gutachten für die Schlichtungsstelle der
Sächsischen Landesärztekammer
Ich
bin
Mitglied
der
Schlichtungsstelle
der
Sächsischen
Landesärztekammer,
für die ich auch Gutachten erstelle.
Beispiele für arztrechtliche Fragestellungen sind:
•
Behandlungsfehler im Bereich der Patientenversorgung.
•
Diese
Gutachten
erfordern
nicht
nur
eine
besondere
Einarbeitung
in
Methodik
und
Rechtsfragen,
sondern
leider
auch
ein
hohes
Maß
an
Resilienz
gegenüber
oft persönlichen Angriffen von Kollegen (Beklagte) oder Patienten (Kläger).