Es wird versucht in der gegebenen Zeit einen Überblick zu geben, welche Leistungen der psychiatrische Gutachter für das Gericht erbringen kann.
Es geht weniger um Vollständigkeit als um einen Einblick in die strafrechtlich relevanten Bereiche, in denen psychiatrisch – psychotherapeutisch tätige Gutachter den Juristen zur Hand gehen können.
Der Gutachter fungiert dabei immer subsidiär, d.h. er liefert dem Juristen sein Wissen und seinen Sachverstand, so dass diese zusätzlichen Kenntnisse im Dienste des Juristen zur Sachbewertung in einem Verfahren beitragen können.
In diesen Vorträgen beschränkt sich der Gutachter auf die strafrechtlichen Bereiche seines Tätigkeitsgebietes. Es werden die zivilrechtlichen Bereiche und die Bereiche des Sozialrechts ausgelassen, ebenso wie die Aspekte des Profilings und der Täterdedektierung, die junge Bereiche der Arbeit des Gutachters entsprechen (aktuell ist noch nicht schlüssig, welche Bedeutung diese Erkenntnisse zukünftig in den einzelnen Teilbereichen haben werden).
Vorträge


Zusatz Film Karl Hans Janke 

www.youtube.co

http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=aHGuWDn6Igg

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